UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ( UBI )

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Wenn ein Sprechfunkgerät im Boot verbaut ist, darf es nur mit einem Zeugnis des Schiffseigners gefahren werden,
Zulassungsvoraussetzung:
+ Mindestalter : 15 Jahre ( bzw. 14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung )
Anmeldung und Anmeldeunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen.
Dieser entscheidet über die Zulassung.
Dazu müssen folgende Unterlagen komplett bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
Wir helfen bei der Prüfungsanmeldung zu Beginn des Kurses
+ Ausgefüllter und unterschriebener Prüfantrag
+ Für die Antragstellung: 1 Passbild (35x45mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
+ ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ, SRC
+ Kursgebühr am 1. Kurstag in der Schule
Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen ( schriftlichen ) und einer
praktischen Prüfung.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunk nachgewiesen werden:
+ wesentliche Merkmale ( Verkehrskreise )
+ Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
+ Funkstellen
+ Frequenzen und ihre Nutzung
+ Automatische Senderidentifikationssystem ( ATIS )
+ Bestimmung / Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
Dazu muss ein Multiple-Choise-Fragebogen bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog können Sie bei uns zum Buchladenpreis erwerben.
Praxis
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schifffsfunk
stelle ausreichend gelöst werden. Im einzelnen werden gefordert:
+ Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk ( Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache )
+ Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ( UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre / Squelch )
+ Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk ( Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen )
In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
Gebühren UBI
- Zulassung - Prüfung Theorie / Praxis - Erteilung Sprechfunkzeugniss
Die Prüfungsgebühren werden vom Schüler Minimum 14 Tage vor der geplanten Prüfung extra an den Prüfungsausschuss überwiesen, aber nicht vor der Kursteilnahme.
Einzahlung ist unter Angabe von:
| Nachname | Vorname | Tag der Prüfung | Art der Prüfung | Prüfungsort | Bootsfahrschule |
| Mustermann | Max | 22.11.2026 | Binnen UBI | ? | Bindow |
Kontoinhaber Ralph Klose
IBAN DE 95 1605 0000 1000 626 110
Eine Vollprüfung SBF Binnen UBI kostet 108,71 €,
Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach 14 Tagen vor dem selben Prüfungsausschuss möglich.
Der Schüler muß eine Gebühr für die Wiederholung der Prüfung entrichten.
Bei Nichterscheinen am angemeldeten Prüfungstag wird eine Nichtleistungsgebühr von 25,-€ erhoben.
Umschreibungen und Ersatzausfertigungen
Hinweise erhalten Sie hier:
http://www.sportbootfuehrerscheine.org/umschreibung-ersatz/funkzeugnisse/antraege-ubi.html
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate ( SRC )
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem ( GMDSS ) für UKW ( Reichweite bis 35 sm ) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. 
Zulassungsvoraussetzung
+ Mindestalter: 15 Jahre ( 14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung )
Anmeldung und Anmeldeunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen.
Dieser entscheidet über die Zulassung.
Dazu müssen folgende Unterlagen vollständig bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
Wir helfen bei der Prüfungsanmeldung zu Beginn des Kurses.
+ Ausgefüllter und unterschriebener Prüfantrag
+ Für die Ausstellung 1 Passbild (35x45mm, Halbprofil oh. Kopfbedeckung)
+ ggf. eine unbeglaubigte Kopie des UKW - Betriebszeugnisses II
+ Kursgebühr ( am 1.Kurstag in der Schule entrichten )
Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not- , Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
Theorie
in der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
+ Mobiler Seefunk
+ Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
+ öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
+ Engilsche Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es bei uns zum Buchladenpreis zu erwerben.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabetes mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen- Seefunkanlagen abgewickelt. Im einzelnen werden gefordert:
+ Pflichtaufgaben ( Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen).
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
+ Sonstige Fertigkeiten ( Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet, Speicherabfrage und Empfangsbestätigung,
Abwicklung des Notverkehrs, Funkstille gebieten, Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort, Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung, Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes Abgabe der Sicherheitsmeldung, Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle, Kanalwechsel, Abwicklung des Routine- funkverkehrs mit einer Seefunkstelle,
Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle, Einstellen des Controllers).
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann des SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung ( APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.
Gebühren SRC
Zulassung- Prüfung Theorie / Praxis- Erteilung Funkbetriebszeugnis
Die Prüfungsgebühren werden vom Schüler Minimum 14 Tage vor der geplanten Prüfung extra an den Prüfungsausschuss überwiesen, aber nicht vor der Kursteilnahme.
Einzahlung ist unter Angabe von:
| Nachname | Vorname | Tag der Prüfung | Art der Prüfung | Prüfungsort | Bootsfahrschule |
| Mustermann | Max | 22.11.2026 | See SRC | ? | Bindow |
Kontoinhaber Ralph Klose
IBAN DE 95 1605 0000 1000 626 110
Eine Vollprüfung SBF See SRC kostet 127,88 €,
Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach sieben Tagen vor dem selben Prüfungsausschuss möglich.
Der Schüler muß eine Gebühr für die Wiederholung der Prüfung entrichten.
Bei Nichterscheinen am angemeldeten Prüfungstag wird eine Nichtleistungsgebühr von 25,-€ erhoben.
Umschreibung und Ersatzausfertigungen
Hinweise erhalten Sie hier:
www.sportbootfuererscheine.org/umschreibung-ersatz/funkzeugnisse/antraege-seefunk-srclrc/
http://www.sportbootfuererscheine.org/umschreibung-ersatz/funkzeugnisse/antraege-seefunk-srclrc/